
Unternehmensbewertung IDW S1
Verlässliche IDW S1 Gutachten nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren
Ob angedachter Unternehmensverkauf, Wechsel der Rechte an Unternehmensanteilen oder Gesellschafterstreitigkeiten, in diversen Situationen wird ein objektiver und verlässlicher Unternehmenswert benötigt. Mit dem IDW S1 Verfahren vertrauen Sie auf eine etablierte und anerkannte Methode, die als Bewertungsstandard objektivierte und verlässliche Unternehmenswerte gewährleistet.
Neben Interim-Management-Leistungen und Leistungen der Unternehmensberatung sind wir Ihr Partner für die IDW S 1 Bewertung von Unternehmen nach dem Ertragswertverfahren. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und Unabhängigkeit mit einer der wichtigsten Bewertungsmethoden überhaupt.

Wann sollten Unternehmensbewertungen nach IDW S 1 erfolgen?
Der Standard 1 vom Institut der Wirtschaftsprüfer für die Unternehmensbewertung kann für diverse Bewertungsanlässe genutzt werden.
- Sie planen eine Veräußerung des Unternehmens? Nutzen Sie das IDW S1 Verfahren als anerkannten Standard für eine solide Unternehmensbewertung. Damit erhalten Sie einen objektiven Korridor für einen realistischen Verkaufspreis und steigen kompetent in Verhandlungen mit potenziellen Kaufinteressenten ein.
- Sie denken über den Kauf eines Unternehmens nach? Nutzen Sie mit der IDW S1 Bewertung eine objektive und solide Bewertungsgrundlage, die einen sachlichen Rahmen für die Kaufverhandlung und Vertrauen zwischen allen beteiligten Parteien schafft.
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Unsere Stärken und Werte im Überblick
Von BlueMomentum Consulting können Sie mehr erwarten als von klassischen Wirtschaftsprüfern, Instituten oder Steuerberatungskanzleien. Wir sind nicht allein an der präzisen Ermittlung des Wertes Ihres Unternehmens interessiert: Weil unsere Sachverständigen vorrangig beratend tätig sind, können Sie mit nützlichen praxisrelevanten Hinweisen zur erfolgreichen Umsetzung Ihres Vorhabens rechnen.
- Wir erkennen Einflussfaktoren und mögliche Eigenschaften des zu bewertenden Unternehmens, die sich auf den aktuellen Ertragswert und die zukünftige, wirtschaftliche Entwicklung auswirken können.
- Wir verfügen über umfassende Erfahrung mit Personengesellschaften und nicht börsennotierten Kapitalgesellschaften und kennen die Hebel, mit denen der Ertragswert wirkungsvoll entwickelt werden kann.
- Wir sind mit der dynamischen Komplexität des modernen Wirtschaftslebens bestens vertraut und wissen, wie vermeintlich kleine Faktoren die Ertragskraft von Unternehmen erheblich beeinflussen können. Im Rahmen unserer Bewertungsarbeit sensibilisieren wir Sie für diese Einflussfaktoren und zeigen Ihnen, wie Sie sie einsetzen können.
- Im Zuge unserer beratenden Tätigkeit stehen wir Ihnen aktiv zur Seite, um strategische Wege und Perspektiven für einen gesteigerten Jahresertrag zu entwickeln.
- Ob Steuerrecht, Erbrecht oder Gesellschaftsrecht, je nach Bewertungsanlass sind neben der Anwendung des Ertragswertverfahrens auch juristische Aspekte zu beachten. Mit diesen sind wir selbstverständlich ebenfalls vertraut, um Ihnen mögliche Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt oder im Kreise Ihrer Gesellschafter zu ersparen. In komplexe Mandate binden wir Juristen ein, damit Sie von uns rechtssichere Ergebnisse erhalten.

Unternehmensbewertung nach IDW S1 und weitere Leistungen
Neben Unternehmensbewertungen nach IDW S1, die wir anschaulich und nachvollziehbar für Sie dokumentieren, begleiten wir Sie beratend auch in angrenzenden Feldern. Gerne leiten wir nach Anwendung des Bewertungsverfahrens aus dem Gutachten eine professionelle Einschätzung Ihrer strategischen und operativen Risiken und sinnvolle unternehmerische Strategien ab.
Sollte eine Abwicklung Ihres Unternehmens oder einzelner Unternehmenseinheiten anstehen, wenden wir das Liquidationswertverfahren für einen dem Anlass entsprechenden Unternehmenswert an.
Zudem agieren wir als ausgewiesene Spezialisten für gewerblich genutzte Liegenschaften und Gewerbeimmobilien, bei denen nicht allein die Erträge für die Grundsätze einer objektiven Bewertung herangezogen werden.
Teilen Sie uns Ihre Ziele und den beabsichtigten Zweck der Bewertung mit, damit wir schnell die passende Bewertungsmethodik für Sie anwenden können.
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Unsere Vorgehensweise je nach Art der Bewertung
Sofern keine Liquidierung bzw. Abwicklung vorgesehen ist, entscheiden Sie sich mit dem Ertragswertverfahren nach dem BewG mit seiner letzten Überarbeitung und Neufassung ab 2023 nach IDW S1 für den richtigen Standard. Für das IDW S1 Gutachten gemäß Ertragswertverfahren werden die zukünftig zu erwartenden Erträge Ihres Unternehmens auf den heutigen Tag diskontiert. Hierbei fließen künftige Risiken der geschäftlichen Aktivitäten entscheidend ein, u. a. die Abhängigkeit vom Unternehmer, die Diversifizierung in Märkten und der Grad der Internationalität.
Unterschiede in den Grundlagen der Bewertung ergeben sich im Falle der angedachten Abwicklung mit Anwendung des Liquidationswertverfahrens. Hier werden zum festgelegten Bewertungsstichtag sämtliche Zu- und Abflüsse berücksichtigt, die sich aus der Abwicklung des Geschäftsbetriebs, der Freistellung des Personals und der Veräußerung sämtlicher Assets Ihres Unternehmens ergeben.
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Mehr InformationenFragen zur Unternehmensbewertung nach IDW S1?
Unsere Experten für objektive Unternehmensbewertungen nach IDW S 1 und andere etablierte Standards stehen Ihnen als vertrauenswürdige und erfahrene Partner zur Seite. Legen Sie noch heute den Grundstein, um das Ertragswertverfahren als verlässliche Basis für die Abwicklung Ihres Unternehmens oder als strategische Grundlage für anstehende Verkaufs- oder Kaufprozesse zu nutzen. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit einem unserer Experten.
Setzen Sie mit uns nicht alleine auf einen Partner für die objektive Bewertung. Gehen Sie mit uns einen Schritt weiter und vertrauen Sie auf unsere Stärken im Consulting sowie der Vermittlung von Interim-Manager auf eine fortlaufende Betreuung über Ihren gesamten Prozess hinweg.
Mehr lesenFAQ zur IDW S1 Bewertung
Was zeichnet die Unternehmensbewertung nach IDW S1 aus?
Der IDW S1 Standard legt einen Fokus auf die Bewertung des Zukunftserfolgswertes durch das Ertragswert- oder DCF-Verfahren. Der Standard definiert sieben Kernprinzipien für die Unternehmensbewertung und bildet das Fundament für professionelle Unternehmensbewertungen in Deutschland. Die Bewertung konzentriert sich auf künftige, finanzielle Erträge. Die resultierenden Cashflows werden in diesem Bewertungsstandard nach Steuern betrachtet, und zwar auf der Ebene der Anteilseigner. Mögliche Synergieeffekte spezifischer Erwerber berücksichtigt die Bewertung nicht, sondern lediglich das Unternehmen für sich.
Wie gestaltet sich die Methodik zur Unternehmensbewertung nach IDW S1?
Für die Unternehmensbewertung nach IDW S1 ist eine Planungsrechnung für einen Zeitraum von etwa drei Jahren erforderlich. Der Kapitalisierungszinssatz nach IDW S1 wird für jeden Bewertungsanlass individuell berechnet. Die Durchführung des Verfahrens erfolgt in mehreren Phasen, inkl. einer Vergangenheitsanalyse, einer Marktbeurteilung und einer detaillierten Unternehmens- und Finanzplanung. Die Plausibilisierung erfolgt häufig durch vergleichende Verfahren wie z. B. das Multiplikationsverfahren.
Welche Unterlagen werden zur Unternehmensbewertung nach IDW S1 Verfahren benötigt?
Für eine fundierte Unternehmenswertermittlung benötigen unsere Gutachter umfassende Finanzunterlagen, eine detaillierte integrierte Planung ist erforderlich, um künftige Überschüsse zu ermitteln. Abhängig von der Unternehmenskomplexität und der Verfügbarkeit der Daten dauert die Erstellung eines nachvollziehbaren und belastbaren IDW S1 Gutachtens etwa zwei Wochen.
Wann sollte die Wahl auf das Bewertungsverfahren nach IDW S1 fallen?
Der Standard wird praxisnah bei Unternehmensnachfolge, Gesellschafterstreitigkeiten und rechtlichen Auseinandersetzungen angewendet. Als Unterscheidung zur Equity-Methode wird in der Bewertung nicht der verfügbare Cashflow, sondern allein die Annahmen für ausschüttungsfähige künftige Erträge als Grundlage für die Unternehmensbewertung herangezogen.






















